Die Vertreterversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Bank, das Herzstück unserer Genossenschaftsbank, und tagt einmal im Jahr. Sie hat vor allem die Aufgabe, die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Die Vertreterinnen und Vertreter bringen die Anliegen und Wünsche der Mitglieder in die Versammlung ein und wirken bei wichtigen Entscheidungen mit, wie zum Beispiel bei der Verwendung des Jahresüberschusses oder der Wahl des Aufsichtsrats. Die Vertreterversammlung ist somit das Bindeglied zwischen den Mitgliedern und der Bank und hat somit maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung der Bank.
Um sicherzustellen, dass die Interessen in der Vertreterversammlung angemessen vertreten werden, findet gemäß unserer Satzung alle vier Jahre die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter statt. Dabei wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte Vertreter, die ihre Interessen in der Versammlung vertreten. Wir legen großen Wert darauf, dass die Vertreterversammlung stets aktuell und repräsentativ ist.
Im Frühjahr dieses Jahres hatten die 15.916 Mitglieder turnusgemäß die Möglichkeit, ihre Interessenvertreter für die Wahlperiode 2024 bis 2028 zu wählen.
Gemäß der Satzung werden 100 Mitglieder durch eine Vertreterin oder einen Vertreter in der Vertreterversammlung repräsentiert. In der aktuellen Wahlperiode vertreten somit 159 Vertreterinnen und Vertreter die Interessen der Mitglieder unserer Genossenschaft.
Wir gratulieren allen Gewählten zu ihrer Wahl und bedanken uns herzlich bei allen Vertretern und Vertreterinnen für deren ehrenamtliche Tätigkeit für die Genossenschaft.
Morgen kann kommen! Wir sind stolz darauf, eine Genossenschaftsbank zu sein, die sich an den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Mitglieder orientiert.