Vertreterwahl 2024

Ihre Stimme zählt!

„Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von den Vertretern der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt (§ 26 der Satzung).“

So nüchtern dieser Paragraf auch klingt, bedeutet er konkret, dass die Vertreterversammlung das wichtigste Beschlussorgan der Raiffeisenbank eG Baunatal ist. Die Entscheidungen der Vertreterversammlung formen die Bank und sorgen dafür, dass sie sich entsprechend der Kundenbedürfnisse weiterentwickelt.

Als Mitglied der Raiffeisenbank eG Baunatal sind Sie Teilhaber ihrer Bank – und somit Miteigentümer. Alle vier Jahre werden aus den Reihen der Mitglieder die Vertreter der Raiffeisenbank eG Baunatal gewählt.

Aufgrund der hohen Zahl an Mitgliedern werden die Rechte der Mitglieder auf der jährlichen Vertreterversammlung durch die gewählten Vertreter ausgeübt. Für jeweils 100 Mitglieder wird ein Vertreter gewählt.

Die Vertreterversammlung entscheidet beispielsweise über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung. Außerdem entscheidet sie über die Besetzung des Aufsichtsrates und über wichtige Vorhaben.

Im Jahr 2024 steht nun die Wahl zur Vertreterversammlung an und gibt unseren Mitgliedern die Möglichkeit, die Geschicke der Bank mitzubestimmen.

Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied, minderjährige Mitglieder können ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter ausüben lassen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt auf einer zugriffssicheren Registrierungsplattform in elektronischer Form (digitales Wahllokal). Die Mitglieder erhalten rechtzeitig vor der Wahl die erforderlichen Zugangsdaten in postalischer Form.

Können Mitglieder z. B. aufgrund eines fehlenden Internetzugangs nicht online wählen, besteht die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe in allen Filialen unserer Bank zu den üblichen Öffnungszeiten. Hierfür werden die Zugangsdaten aus der Wahleinladung sowie der Personalausweis benötigt.

Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste. Die Wahlliste und die Wahlordnung sind während des Wahlzeitraums im digitalen Wahllokal einsehbar. Darüber hinaus liegt die Wahlliste zusammen mit der Wahlordnung während des gesamten Wahlzeitraums zu den üblichen Öffnungszeiten in unseren Filialen zur Einsicht durch die Mitglieder aus.

Wir freuen uns, wenn Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung unserer Mitglieder.